Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von DJ Rico Cinsano, Rico Jahnke

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Auftragsbestätigungen zwischen DJ Rico Cinsano, Inhaber Rico Jahnke, und dem jeweiligen Auftraggeber über DJ-Leistungen, Musikdienstleistungen, Technikbereitstellung sowie damit verbundene Leistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsgegenstand

Der DJ erbringt musikalische Leistungen für Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern, Events oder vergleichbare Veranstaltungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Zu den Leistungen können insbesondere gehören:

  • DJ-Leistung und Musikprogramm
  • Ton- und Lichttechnik
  • Mikrofone und Veranstaltungstechnik
  • Ambiente-Beleuchtung
  • Auf- und Abbau
  • An- und Abfahrt
  • Moderation
  • Zusatzleistungen und optionale Technik

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

Die Bezahlung erfolgt in der Regel vor der Veranstaltung per Überweisung. Bei Firmenevents wird die Zahlung abweichend davon erst nach der Veranstaltung fällig, sofern im Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.

Zusätzlich gebuchte Leistungen, Mehrstunden oder weiteres Equipment werden gesondert berechnet.

Der Anbieter ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und weist daher keine Umsatzsteuer aus.

4. Spielzeit und Mehrstunden

Die vereinbarte Spielzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Zusätzliche Spielzeit oder Verlängerungen werden gesondert berechnet. Die Abrechnung kann im 30-Minuten-Takt erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Aufbau, Technik und Voraussetzungen vor Ort

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • ausreichende Stromanschlüsse vorhanden sind
  • eine geeignete und ebene Stellfläche bereitsteht
  • das Equipment vor Regen, Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung oder Beschädigungen geschützt ist
  • eine freie Zufahrt sowie ein geeigneter Parkplatz vorhanden sind

Falls der Parkplatz weiter entfernt liegt, stellt der Auftraggeber bei Bedarf Helfer zum Ein- und Ausladen bereit.

Der Aufbau erfolgt rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn. Die Technik muss spätestens zum vereinbarten Beginn einsatzbereit sein.

6. Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber

DJ-Leistungen werden häufig langfristig reserviert. Wird eine Veranstaltung abgesagt, entsteht dem DJ regelmäßig ein wirtschaftlicher Schaden durch den Ausfall des reservierten Termins.

Daher gelten folgende Entschädigungspauschalen, sofern im Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes geregelt wurde:

  • Rücktritt bis 10 Monate vor der Veranstaltung: kostenfrei
  • Rücktritt 9 bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • Rücktritt 5 bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Vergütung
  • Rücktritt ab 2 Monate vor der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Vergütung

Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform, beispielsweise per E-Mail.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, beispielsweise durch Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse, bemühen sich beide Parteien zunächst um einen Ersatztermin.

Ist dies nicht möglich oder zumutbar, wird der Vertrag ohne weitere Entschädigung aufgehoben. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich nachweisbarer Vorbereitungskosten zurückerstattet.

8. Rücktritt durch den DJ

Sollte der DJ aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt verhindert sein, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

Der DJ bemüht sich in diesem Fall darum, einen gleichwertigen Ersatz-DJ ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber zu organisieren.

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.

Der DJ behält sich außerdem vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn moralische oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen oder problematisches Verhalten zu erwarten ist.

9. GEMA-Gebühren

Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie die Zahlung eventuell anfallender Gebühren obliegt dem Auftraggeber.

Sollte die GEMA den DJ in Anspruch nehmen, stellt der Auftraggeber den DJ von sämtlichen Forderungen, Kosten und Ansprüchen frei.

10. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter, Dienstleister oder sonstige Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.

11. Haftung des DJs

Der DJ haftet uneingeschränkt bei:

  • Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • arglistigem Verschweigen von Mängeln
  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der DJ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Die Tätigkeit des DJs ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

12. Verpflegung und organisatorische Unterstützung

Der Auftraggeber stellt dem DJ während der Veranstaltung Getränke sowie eine angemessene Verpflegung zur Verfügung.

Der Auftraggeber sorgt außerdem dafür, dass der DJ Zugang zur Location erhält und Auf- und Abbau problemlos möglich sind.

13. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen

Der DJ darf Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen der Veranstaltung für eigene Werbezwecke verwenden, sofern keine Gäste eindeutig erkennbar sind oder hierfür eine entsprechende Zustimmung vorliegt.

14. Künstlerische Freiheit und Musikwünsche

Der DJ entscheidet eigenverantwortlich über Musikauswahl und Gestaltung der Veranstaltung.

Vorab besprochene Wünsche und musikalische Vorgaben des Auftraggebers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die finale Entscheidung über die Musikauswahl liegt jedoch beim DJ, um einen stimmigen Veranstaltungsablauf sicherzustellen.

Der DJ ist nicht verpflichtet, unangemessene, beleidigende, diskriminierende oder technisch nicht umsetzbare Musikwünsche umzusetzen.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Augsburg-Land.

16. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.